Zwei Gesetze und viel Geld für Parlamentarier - die fünfte Parlamentssitzung
Nachdem um Ruhe gebeten wurde, konnte die letzten Parlamentssitzung vor dem Start des Projekts beginnen.
Als erstes wurde ein neuer Richter aus der Lehrerschaft gewählt, da Frau Honrath nicht zur Verfügung steht. Statt ihrer wird nun Herr Schorlepp ottopolisches Recht sprechen. Dieses wurde auch gleich um ein weiteres Gesetz erweitert: das Strafgesetzbuch. Zwei Mitglieder der SiO hatten es erarbeitet; die meisten Paragraphen stammen vom deutschen StGB. Als Strafen können eine Geldstrafe, gemeinnützige Arbeit oder der Ausschluss vom Projekt verhängt werden. Allerdings gaben die Parlamentarier auf Nachfrage an, als Tagessatz sei der gesamte Tageslohn eines Bürgers vorgesehen. Dies ist in der BRD zwar genauso (hier beträgt ein Tagessatz das Monatseinkommen geteilt durch 30), in Ottopolis jedoch hat man anders als in der BRD wahrscheinlich so gut wie kein zurückgelegtes Geld. Deswegen dürfte dies sich als problematisch erweisen: Schließlich soll sich der Bestrafte immer noch etwas zu Essen leisten können. Aus Zeitgründen wurde darauf verzichtet, die Parlamentarier mit dem gesammten Inhalt des umfangreichen Gesetzes bekannt zu machen. Das änderte jedoch nichts daran, dass das Gesetzt mit überwältigender Mehrheit angenommen wurde.
Danach stellte die Wirtschaftsministerin das Gesetz über den Wirtschaftskontrolldienst vor. Es legt die Kompetenzen des WKD fest, die bis zur Betriebsschließung reichen können. Auch dieses Gesetz wurde angenommen.
Als letzter Punkt stand der Lohn für die Parlamentarier und staatlichen Angestellten auf der Tagesordnung. Der Vorschlag lautete: Parlamentarier bekommen 60 Ottopeken pro Tag, Minister und der Kanzler 70 Ottopeken; die Ministeriumsmitarbeiter und Richter können sich über 50 Ottopeken am Tag freuen, und die Staatsangestellten kriegen einen Stundenlohn von 10 Ottopeken.
Zumindest die Löhne für das Parlament erscheinen etwas hoch: Legt man die vorgeschriebenen zwei Parlamentssitzungen pro Tag zugrunde, die wahrscheinlich jeweils höchstens eine Stunde dauern dürften, so haben die Parlamentarier einen stolzen Stundenlohn von 30 Ottopeken. Zum Vergleich: Ein normaler Angestellter bekommt ungefähr ein Drittel.
Allerdings muss man dazu sagen, dass die Parlamentarier schon vor Projektstart einiges gearbeitet haben. Dies rechtfertigt die Höhe des Lohnes zum Teil wieder.
Etwas fragwürdig war die Abstimmung: Als gerade über den Lohn des Kanzlers abgestimmt wurde und der Vorschlag nicht die Mehrheit erreichte, meinte jemand aus dem Parlament, es sei nicht sinnvoll, darüber abzustimmen - mit der Begründung, die Oppositionsparteien seien ja sowieso dagegen, da es sie nichts angehe. Allerdings hat die regierende Koalition im Parlament die Mehrheit, weshalb es eigentlich kein Problem sein dürfte, die Löhne durchzusetzen.
Schließlich wurde nachträglich noch einmal über den Vorschlag als Ganzes abgestimmt; er wurde angenommen.
Die nächste Parlamentssitzung findet am Donnerstag um 11 Uhr statt.
Als erstes wurde ein neuer Richter aus der Lehrerschaft gewählt, da Frau Honrath nicht zur Verfügung steht. Statt ihrer wird nun Herr Schorlepp ottopolisches Recht sprechen. Dieses wurde auch gleich um ein weiteres Gesetz erweitert: das Strafgesetzbuch. Zwei Mitglieder der SiO hatten es erarbeitet; die meisten Paragraphen stammen vom deutschen StGB. Als Strafen können eine Geldstrafe, gemeinnützige Arbeit oder der Ausschluss vom Projekt verhängt werden. Allerdings gaben die Parlamentarier auf Nachfrage an, als Tagessatz sei der gesamte Tageslohn eines Bürgers vorgesehen. Dies ist in der BRD zwar genauso (hier beträgt ein Tagessatz das Monatseinkommen geteilt durch 30), in Ottopolis jedoch hat man anders als in der BRD wahrscheinlich so gut wie kein zurückgelegtes Geld. Deswegen dürfte dies sich als problematisch erweisen: Schließlich soll sich der Bestrafte immer noch etwas zu Essen leisten können. Aus Zeitgründen wurde darauf verzichtet, die Parlamentarier mit dem gesammten Inhalt des umfangreichen Gesetzes bekannt zu machen. Das änderte jedoch nichts daran, dass das Gesetzt mit überwältigender Mehrheit angenommen wurde.
Danach stellte die Wirtschaftsministerin das Gesetz über den Wirtschaftskontrolldienst vor. Es legt die Kompetenzen des WKD fest, die bis zur Betriebsschließung reichen können. Auch dieses Gesetz wurde angenommen.
Als letzter Punkt stand der Lohn für die Parlamentarier und staatlichen Angestellten auf der Tagesordnung. Der Vorschlag lautete: Parlamentarier bekommen 60 Ottopeken pro Tag, Minister und der Kanzler 70 Ottopeken; die Ministeriumsmitarbeiter und Richter können sich über 50 Ottopeken am Tag freuen, und die Staatsangestellten kriegen einen Stundenlohn von 10 Ottopeken.
Zumindest die Löhne für das Parlament erscheinen etwas hoch: Legt man die vorgeschriebenen zwei Parlamentssitzungen pro Tag zugrunde, die wahrscheinlich jeweils höchstens eine Stunde dauern dürften, so haben die Parlamentarier einen stolzen Stundenlohn von 30 Ottopeken. Zum Vergleich: Ein normaler Angestellter bekommt ungefähr ein Drittel.
Allerdings muss man dazu sagen, dass die Parlamentarier schon vor Projektstart einiges gearbeitet haben. Dies rechtfertigt die Höhe des Lohnes zum Teil wieder.
Etwas fragwürdig war die Abstimmung: Als gerade über den Lohn des Kanzlers abgestimmt wurde und der Vorschlag nicht die Mehrheit erreichte, meinte jemand aus dem Parlament, es sei nicht sinnvoll, darüber abzustimmen - mit der Begründung, die Oppositionsparteien seien ja sowieso dagegen, da es sie nichts angehe. Allerdings hat die regierende Koalition im Parlament die Mehrheit, weshalb es eigentlich kein Problem sein dürfte, die Löhne durchzusetzen.
Schließlich wurde nachträglich noch einmal über den Vorschlag als Ganzes abgestimmt; er wurde angenommen.
Die nächste Parlamentssitzung findet am Donnerstag um 11 Uhr statt.
ottopolis-online - 25. Jul, 15:47